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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19   

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https://dejure.org/2020,58373
FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19 (https://dejure.org/2020,58373)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 K 223/19 (https://dejure.org/2020,58373)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 K 223/19 (https://dejure.org/2020,58373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 180 AO, § 181 Abs 5 S 2 AO, § 8 AO1977§180Abs2V, § 15 EStG 2002, § 169 Abs 1 S 1 AO
    Bestandskräftig festgestellte Verluste aus Gewerbebetrieb sprechen auch bei einem Liebhabereibetrieb für einen einkommensteuerrechtlich relevanten Betrieb i.S. des § 8 AO1977§180Abs2V - Feststellung der stillen Reserven beim Übergang zur Liebhaberei - Streitwertbemessung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Feststellung stiller Reserven beim Übergang zur Liebhaberei

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der in einem Betrieb ruhenden stillen Reserven - von Anfang an fehlende Gewinnerzielungsabsicht - Feststellungsfrist

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Neustadt - 3 K 453/12 (anhängig)

    Fahreignung bei Herzproblemen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage mit Urteil vom 16.12.2015 (3 K 453/12) ab.

    Die Beteiligten sind sich zwar darüber einig, dass es tatsächlich zum 01.01.2007 keinen Übergang zur Liebhaberei gegeben habe, da - den Ausführungen des Finanzgerichts aus dem Verfahren 3 K 453/12 folgend - von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht vorgelegen habe.

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 48/09

    Änderung der Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist - Hinweis

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Da der Hinweis nicht erteilt worden ist, ist der angefochtene Bescheid rechtswidrig und aufzuheben (BFH, Urt. vom 11.05.2010, IX R 48/09; Klein-Ratschow, AO, 14. Auflage § 181 Rn. 40 m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 10/04

    Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Da die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, wäre ein Hinweis nach § 181 Abs. 5 S. 2 AO spätestens in der Einspruchsentscheidung (BFH, Urt. vom 02.07.2005, II R 10/04, BFH/NV 2006, 228) erforderlich gewesen.
  • BFH, 29.02.2012 - IV E 1/12

    Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 %-Regel bei Streitwertfestsetzung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Ausnahmsweise kann der Prozentsatz heraufgesetzt werden, wenn ohne besondere Ermittlungen im Gewinnfeststellungsverfahren erkennbar ist, dass der Pauschalsatz der tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkung nicht gerecht wird (BFH, Beschl. vom 29.02.2012, IV E 1/12, BFH/NV 2012, 1153 m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2016 - IV E 9/15

    Streitwert bei Nichtigkeitsklage gegen Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Von Ermäßigungen oder Erhöhungen des pauschalen Satzes von 25 % wird jedoch dann abgesehen, wenn mit der Klage die Aufhebung des Feststellungsbescheids wegen Fehlens der Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung und damit wegen eines Verstoßes gegen die steuerliche Grundordnung des Verfahrens begehrt wird (BFH, Beschl. vom 11.09.1975, IV B 22/71, BFHE 116, 530; BFH, Beschl. vom 06.04.2016, IV E 9/15, BFH/NV 2016, 1063).
  • BFH, 03.07.2019 - I E 1/19

    Streitwert einer Klage gegen die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nach § 13

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Diese Art der Streitwertermittlung ist grundsätzlich auf andere gesonderte Feststellungen zu übertragen, beispielsweise auf die gesonderte Feststellung des Unterschiedsbetrages nach § 13 Abs. 4 S. 1 InvStG (BFH, Beschl. vom 03.07.2019, I E 1/19, BFH/NV 2019, 1355).
  • BFH, 11.09.1975 - IV B 22/71

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Ersatzlose Aufhebung eines

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Von Ermäßigungen oder Erhöhungen des pauschalen Satzes von 25 % wird jedoch dann abgesehen, wenn mit der Klage die Aufhebung des Feststellungsbescheids wegen Fehlens der Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung und damit wegen eines Verstoßes gegen die steuerliche Grundordnung des Verfahrens begehrt wird (BFH, Beschl. vom 11.09.1975, IV B 22/71, BFHE 116, 530; BFH, Beschl. vom 06.04.2016, IV E 9/15, BFH/NV 2016, 1063).
  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Vielmehr habe nach den vom Bundesfinanzhof -BFH- (VIII R 28/94) aufgestellten Grundsätzen in der "Anlaufphase" von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden müssen.
  • BFH, 11.05.2016 - X R 15/15

    Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Die Vorschrift erfasst Betriebe, die im Laufe ihrer zeitlichen Existenz teilweise einkommensteuerlich relevante Betriebe, teilweise hingegen einkommensteuerlich irrelevante Liebhabereibetriebe waren (BFH, Urt. Vom 11.05.2016, X R 15/15, DStR 2016, 2745, 2748 Rn. 28).
  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2020 - 3 K 223/19
    Ein sogenannter Nullbescheid kann sich zwar für den Adressaten insofern nachteilig auswirken, als in ihm angesetzte Besteuerungsgrundlagen für andere Verfahren verbindliche Entscheidungsvorgaben liefern (vgl. BFH, Urt. vom 08.06.2011, I R 79/10, DStR 2011, 2248, 2249 m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 68/10

    Anlaufhemmung bei Abgabe einer die Pflichtveranlagung begründenden

  • BFH, 24.01.2018 - I B 81/17

    Feststellung von nach DBA von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Einkünften -

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 45/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2015 VII R 44/14 - Keine Berufung des

  • VG Cottbus, 08.03.2019 - 3 L 78/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauordnungsverfügung

    Den dagegen eingelegten Widerspruch wies der Antragsgegner mit Bescheid vom 15. Januar 2019, zugestellt am 22. Januar 2019, zurück, wogegen der Antragsteller am 21. Februar 2019 Klage erhoben hat (VG 3 K 223/19).
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